Stiftungsrecht:

Die Beratung von Privatstiftungen, in die erhebliche Vermögenswerte (zB Unternehmensbeteiligungen, Liegenschaften oder Wertpapiere) eingebracht werden, verlangt maßgeschneiderte Lösungen und Vertrauen. Wir betreuen Mandanten bei der Errichtung, bei der Verwaltung oder auch bei der Auflösung von Stiftungen.

Unsere Leistungen:

  • Gründung und Verwaltung von Familienprivatstiftungen
  • Privatstiftungen für gemeinnützige, wissenschaftliche, kulturelle oder mildtätige Zwecke
  • Beratung zur langfristigen Erhaltung und Sicherung von Privatvermögen
  • Absicherung des Vermögens vor Fremdeinflüssen
  • Beratung zur optimalen Vermögens- und Unternehmensnachfolge